Unser Elternbeirat       

Elternbeirat der Grundschule Ampfing

im Schuljahr 2026/2027

Wilhelmi, Fransziska

1. Elternbeiratsvorsitzende / Klasse 4a
Firl, Romy 2. Elternbeiratsvorsitzende / 
Pfeffer, Nina Klasse 2a
Yilmaz, Semanur Klasse 2c
Palmer, Stefan Klasse 3a
Vollenweider, Anastasia Klasse 3c
Tischler, Nadine Klasse 4a
Schwenk, Alexandra Klasse 4c
   

Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprecher der Grundschule Ampfing

im Schuljahr 2026 /2027

 

 

Klasse 1a

 

 

Klasse 1b

 

 

Klasse 1c

 

 

Klasse 2a

 

 

Klasse 2b

 

 

Klasse 2c

 

 

Klasse 3a

 

 

Klasse 3b

 

 

Klasse 3c

 

 

Klasse 4a

 

 

Klasse 4b

 

 

Klasse 4c

Aufgabe des Elternbeirats ist es,

1. das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen,

2. das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren,

3. den Eltern aller Schüler oder der Schüler einzelner Klassen in besonderen Veranstaltungen
Gelegenheit zur Unterrichtung und zur Aussprache zu geben,

4. Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten,

5. durch gewählte Vertreter an den Beratungen des Schulforums teilzunehmen

6. bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag nach Art. 89 Abs. 2 Nr. 4 des BayEUG das Einvernehmen herzustellen,

7. bei der Verwendung bestimmter Lernmittel nach Art. 51 Abs. 4 Satz 2 BayEUG einvernehmliche Entscheidungen herbeizuführen,

8. im Verfahren, das zur Entlassung eines Schülers führen kann, die in Art. 87 Abs. 1 BayEUG genannten Rechte wahrzunehmen,

9. im Verfahren, das zum Ausschluss eines Schülers von allen Schulen einer oder mehrerer Schularten führen kann, die in Art. 88 Abs. 1 BayEUG genannten Rechte wahrzunehmen,

10. bei Errichtung und Auflösung von staatlichen und kommunalen Schulen unter den in Art. 26 Abs. 2, Art. 27 Abs. 2 Satz 2 BayEUG genannten Voraussetzungen mitzuwirken,

11. bei Abweichungen von den Sprengelgrenzen unter den in Art. 42 Abs. 2 und 7 BayEUG genannten Voraussetzungen mitzuwirken,

12. bei der Bestimmung eines Namens für die Schule nach Art. 29 Satz 3 BayEUG mitzuwirken.
Der Elternbeirat wirkt außerdem mit, soweit dies in der Schulordnung vorgesehen ist.

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© André Wiesmann

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