Unser Elternbeirat       

Elternbeirat der Grundschule Ampfing

im Schuljahr 2024 /2025

Wilhelm, JinA

Elternbeiratsvorsitzende (Klasse 3a)
Geisberger, Claudia

Stellv. Vorsitzende (Klasse 2b)

Kemp, Manuela Klasse 1a
Tischler, Nadine Klasse 2a
Farooq, Cornelia Klasse 2c
Schwenk, Alexandra Klasse 2c
Becker, Renate Klasse 3c
Roßmann, Barbara Klasse 3c / 4a
Minn, Tina Klasse 4b
Wilhelmi, Franziska Klasse 4c

Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprecher Elternbeirat der Grundschule Ampfing

im Schuljahr 2024 /2025

1. Kemp, Manuela

2. Wölfl, Maximilian

Klasse 1a

1. Limbrunner, Michaela

2. Nicklbauer, Kerstin

Klasse 1b

1. Vollenweider, Anastasia

2. Dawaba, Jasmine

Klasse 1c

1. Tischler, Nadine

2. König, Michaela

Klasse 2a

1. Klose, Julia

2. Mohrenweiser, Sabrina

Klasse 2b

1. Farooq, Cornelia

2. Schwenk, Alexandra

Klasse 2c

1. Wilhelm, JinA

2. Till, Karin

Klasse 3a

1. Kink, Jessica

2. Höpfinger, Susanne

Klasse 3b

1. Roßmann, Barbara

2. Becker, Renate

Klasse 3c

1. Roßmann, Barbara

2. Fiebiger-Dietz, Jeannine

Klasse 4a

1. Minn, Tina

2. Englmeier, Michaela

Klasse 4b

1. Wilhelmi, Franziska

2. Vollenweider, Anastasia

Klasse 4c

Aufgabe des Elternbeirats ist es,

1. das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen,

2. das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren,

3. den Eltern aller Schüler oder der Schüler einzelner Klassen in besonderen Veranstaltungen
Gelegenheit zur Unterrichtung und zur Aussprache zu geben,

4. Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten,

5. durch gewählte Vertreter an den Beratungen des Schulforums teilzunehmen

6. bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag nach Art. 89 Abs. 2 Nr. 4 des BayEUG das Einvernehmen herzustellen,

7. bei der Verwendung bestimmter Lernmittel nach Art. 51 Abs. 4 Satz 2 BayEUG einvernehmliche Entscheidungen herbeizuführen,

8. im Verfahren, das zur Entlassung eines Schülers führen kann, die in Art. 87 Abs. 1 BayEUG genannten Rechte wahrzunehmen,

9. im Verfahren, das zum Ausschluss eines Schülers von allen Schulen einer oder mehrerer Schularten führen kann, die in Art. 88 Abs. 1 BayEUG genannten Rechte wahrzunehmen,

10. bei Errichtung und Auflösung von staatlichen und kommunalen Schulen unter den in Art. 26 Abs. 2, Art. 27 Abs. 2 Satz 2 BayEUG genannten Voraussetzungen mitzuwirken,

11. bei Abweichungen von den Sprengelgrenzen unter den in Art. 42 Abs. 2 und 7 BayEUG genannten Voraussetzungen mitzuwirken,

12. bei der Bestimmung eines Namens für die Schule nach Art. 29 Satz 3 BayEUG mitzuwirken.
Der Elternbeirat wirkt außerdem mit, soweit dies in der Schulordnung vorgesehen ist.

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